Bornheim | Brennende Hecke ist böswilliger Alarm

Einsatzbericht-Nr. : 13
Datum : 14.02.2014
Alarmierungsstichwort : B1-FLÄCHE
Einsatzort :
Bornheim, Lessingstraße Ecke Heideweg
Alarmierungsart :
Funkmelder
Fahrzeuge :
LF 20
Andere Löschgruppen u. Fahrzeuge : -
Andere Einsatzkräfte : Polizei

Am Freitag den 14. Februar um 21:21 Uhr wurde die Löschgruppe Bornheim in die Lessingstraße gerufen. Dort war eine brennende Hecke gemeldet.

Vor Ort eingetroffen konnte kein Brand vorgefunden werden. Nach Rücksprache mit der Leitstelle und weiterer Suche durch Feuerwehr und Polizei gingen die Einsatzkräfte von einem böswilligen Alarm aus.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass eine böswillige Alarmierung kein Scherz ist und dass laut § 145 des Strafgesetzbuch (StGB) die Personen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe zu rechnen haben, sollten sie überfürt werden.